*********************************
Denkmalschutz am Beispiel Waidhofen/Ybbs (N.Ö.)
Handeln die dem öffentlichen Interesse gesetzlich verpflichteten Beamten, bezüglich Gleichbehandlung privater und öffentlicher Denkmalschutzangelegenheiten, gesetzeskonform?
Machen Sie sich bitte selbst ein Urteil!

*********************************

Verwaltungsgerichtshof - Erkenntnis: 

Am 3. Juni 2004 stellte der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis fest, 
dass der Bescheid bezüglich des Hauses von Zuckerbäcker Karl Piaty
inhaltlich rechtswidrig erstellt wurde. 
Der Verwaltungsgerichtshof
hob diesen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit auf.

Ausschnitte aus dem Erkenntnis:
Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden
Senatspräsident Dr. Graf und die Hofräte Dr. Händschke,
Dr. Blaschek, Dr. Rosenmayr und Dr. Bachler als Richter, im
Beisein der Schriftführerin Mag. Gubesch, über die Beschwerde des
P in W, vertreten durch Dr. Christoph Haffner, Rechtsanwalt in
3300 Amstetten, Burgfriedstraße 11, gegen den Bescheid der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom
27. März 2002, Zl. 33.003/18-IV/3/2001, betreffend
Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz, zu Recht erkannt:
Spruch
     Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines
Inhaltes aufgehoben.
     Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe
von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu
ersetzen.

***************************************
Da die belangte Behörde sohin in Verkennung der Rechtslage
sich mit der Möglichkeit einer bloß teilweisen Unterschutzstellung
des gegenständlichen Objekts nicht ausreichend auseinandergesetzt
hat, belastete sie den angefochtenen Bescheid mit sekundären
Verfahrens- und Begründungsmängeln, weshalb er gemäß § 42 Abs. 2
Z. 1 VwGG aufzuheben war.
     Der Ausspruch über den Aufwandersatz gründet sich auf die
§§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung
BGBl. II Nr. 333/2003.
Wien, am 3. Juni 2004
 
Original der Schluss-Seite

Einfach zum Nachdenken: 
Das Bundesdenkmalamt, die Gemeinde Waidhofen/Ybbs und das Land N.Ö., indirekt Involvierte der Verwaltungsgerichtshofentscheidung, haben sich bis heute zu
keinerlei Stellungnahme gegenüber dem Hausbesitzer entschlossen !!!!! 
*****************************************************

Die folgenden Seiten stellen die Vorgangsweise des Bundesdenkmalamtes 
im Bezug auf die N.Ö. Stadt Waidhofen/Ybbs
zur Diskussion

Langjährige Kultur-Denkmäler und deren Standorte nicht geschützt,
zeitgleich jedoch
rechtswidrige* Unterschutzstellungen
beantragt!
  *(in Verkennung der Rechtslage: Erkenntnisbegründung des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Juni 2004)

Am Beispiel der kleinen Stadt Waidhofen an der Ybbs lässt sich die oft unverständliche Vorgangsweise des Bundesdenkmalamtes nachvollziehen. Um sachbezogen und öffentlich diskutieren zu können, sollen 3 "denkmalschutzrelevante" Situationen zur Beurteilung vorgestellt werden

1) Die Entfernung eines Wetterhäuschens von 1900 von seinem historisch belegten Standort

2) Das offensichtliche Einverständnis zur absehbaren Zerstörung eines Denkmales der Eisenverarbeitung.

3)  Unterschutzstellungsverfahren bei Privaten (unter Verkennung der Rechtslage)  
    


Details der einzelnen Situationen:
 
 
1) Das Wetterhäuschen 


Entfernung vom  historisch belegten Standort:
Viele Bilder und eine detaillierte internationale Dokumentation unter:  
http://www.wettersaeulen-in-europa.de/
 

dann österreichisches Flaggensymbol anklicken !

Das Buch über das Wetterhäuschen von Waidhofen / Ybbs unter dem Titel "Geteilte Ansichten über eine Ansicht" erschien am 15. Jänner 2005 und ist auf Anfrage beim Kulturkreis Freisingerberg (K.Piaty 0676 / 91 92 993) erhältlich. Ein Ausschnitt,  dieser  DOKUMENTATION  UND BETRACHTUNG zum Wetterhäuschen, wurde auch im Internet veröffentlicht:

http://www.sen.piaty.at/kulturkreis/doku_wetterhaus/index.htm

*****************************************

2) Der Bammerhammer:
Historischer Schwanzhammer  

Industriedenkmal in Waidhofen/Ybbs

Eine genaue Darstellung  lesen Sie unter: 

http://www.sen.piaty.at/kulturkreis/Wetterhaus/bammerhammer%20kurz.htm

*****************************************

3) Überzogene Unterschutzstellungsverfahren 
gegen private Hausbesitzer in Waidhofen/Ybbs, denen dadurch existenzbedrohende Einschränkungen drohen.

Ein derartiges Verfahren wurde mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Juni 2004 abgeschlossen, der Bescheid des  Bundesministerium für Bildung,, Wissenschaft und Kultur wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. (siehe oben, am Beginn der Seite)

Sept. 04: Ein weiteres Unterschutzstellungsverfahren in Waidhofen/Ybbs, (Doppelhaus Unterer Stadtplatz 28/29) wo das Bundesdenkmalamt ebenfalls eine totale Unterschutzstellung bescheidmäßig verlangt hat, wurde nunmehr vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  zurückgewiesen und statt der vom Bundesdenkmalamt eingeforderten totalen Unterschutzstellung des Gebäudes, lediglich die platzseitige Fassade als im öffentlichen Interesse stehend bestätigt. 

Damit sind alle von den Hauseigentümern der Stadt Waidhofen/Ybbs, (welche sich entsprechend gegen die übertriebenen Verfahren des Bundesdenkmalamtes rechtlich gewehrt haben) entweder vom Verwaltungsgerichtshof oder vom Bundesministerium aufgehoben und auf ein vernünftiges Maß zurückgenommen worden. 

Unter Zugrundelegung der ursprünglichen Bescheide des Bundesdenkmalamtes ist daher zu hinterfragen, ob hier willkürlich gegen die Bürger der Stadt vorgegangen worden ist. 
Die klaren Entscheidungen der Oberbehörden gegen die Rechtsmeinungen des Bundesdenkmalamtes haben zumindest bewiesen, dass der Rechtsstaat Österreich funktioniert.

 ****************************************

Schlussbemerkung:

Die bürgerferne Vorgangsweise des Bundesdenkmalamtes sollte meiner Meinung nach auch bei der Institution selbst sehr kritisch bewertet werden, weil schwer nachvollziehbare Entscheidungen schon oft politische Umdenkprozesse ausgelöst haben. 
                                                                                       
Karl Piaty
 

***************************************** 


Haben Sie Interesse an dem gesamten Wortlaut des Verwaltungsgerichtshoferkenntnis ?

http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/ 
hier auf VwGH Texte klicken und das Suchwort "Bundesdenkmalamt" eingeben. Dann "suche starten"
Im nächsten Fenster unter TE VwGH Erkenntnis 3. Juni 2004 2002/09/0130 steht das gesamte Erkenntnis

Karl Piaty

Untere Stadt 39 
A - 3340 Waidhofen/Ybbs

 Tel: 07442 5 31 10 Fax - 40
Mobil: 0676 91 92 993,

Mail: karl@piaty.at

Homepage: http://www.sen.piaty.at