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Denkmalschutz am Beispiel Waidhofen/Ybbs (N.Ö.)
Handeln die dem öffentlichen
Interesse gesetzlich verpflichteten Beamten, bezüglich Gleichbehandlung
privater und öffentlicher Denkmalschutzangelegenheiten, gesetzeskonform?
Machen Sie sich bitte selbst ein
Urteil!
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Verwaltungsgerichtshof - Erkenntnis:
Am
3. Juni 2004 stellte der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis fest,
dass der Bescheid
bezüglich des Hauses von Zuckerbäcker Karl Piaty inhaltlich
rechtswidrig erstellt wurde.
Der
Verwaltungsgerichtshof hob diesen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit auf.
Ausschnitte aus dem Erkenntnis:
Betreff Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Graf und die Hofräte Dr. Händschke, Dr. Blaschek, Dr. Rosenmayr und Dr. Bachler als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Gubesch, über die Beschwerde des P in W, vertreten durch Dr. Christoph Haffner, Rechtsanwalt in 3300 Amstetten, Burgfriedstraße 11, gegen den Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27. März 2002, Zl. 33.003/18-IV/3/2001, betreffend Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz, zu Recht erkannt:
Spruch Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. ***************************************
Da die belangte Behörde sohin in Verkennung der Rechtslage sich mit der Möglichkeit einer bloß teilweisen Unterschutzstellung des gegenständlichen Objekts nicht ausreichend auseinandergesetzt hat, belastete sie den angefochtenen Bescheid mit sekundären Verfahrens- und Begründungsmängeln, weshalb er gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 VwGG aufzuheben war. Der Ausspruch über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung BGBl. II Nr. 333/2003. Wien, am 3. Juni 2004
Original der Schluss-Seite
Einfach
zum Nachdenken:
Das
Bundesdenkmalamt, die Gemeinde Waidhofen/Ybbs und das Land N.Ö., indirekt Involvierte der Verwaltungsgerichtshofentscheidung, haben sich bis heute zu
keinerlei Stellungnahme gegenüber dem Hausbesitzer
entschlossen !!!!!
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Die
folgenden Seiten stellen
die Vorgangsweise des Bundesdenkmalamtes
im Bezug auf die N.Ö. Stadt
Waidhofen/Ybbs zur Diskussion.
Langjährige
Kultur-Denkmäler und deren Standorte nicht geschützt,
zeitgleich
jedoch rechtswidrige*
Unterschutzstellungen beantragt!
*(in Verkennung der Rechtslage: Erkenntnisbegründung
des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Juni 2004)
Am Beispiel der kleinen Stadt Waidhofen an der Ybbs lässt sich die oft unverständliche Vorgangsweise des Bundesdenkmalamtes nachvollziehen. Um sachbezogen und öffentlich diskutieren zu können, sollen 3 "denkmalschutzrelevante" Situationen zur Beurteilung vorgestellt werden
1) Die Entfernung eines Wetterhäuschens von 1900 von seinem historisch belegten Standort
2)
Das offensichtliche Einverständnis zur absehbaren Zerstörung eines Denkmales der
Eisenverarbeitung.
3)
Unterschutzstellungsverfahren bei Privaten (unter
Verkennung der Rechtslage)
Details
der einzelnen Situationen:
1) Das Wetterhäuschen
Entfernung vom historisch belegten Standort:
Viele
Bilder und eine detaillierte internationale
Dokumentation unter:
http://www.wettersaeulen-in-europa.de/
dann österreichisches Flaggensymbol
anklicken !
Das Buch über das Wetterhäuschen von Waidhofen / Ybbs unter dem Titel "Geteilte Ansichten über eine Ansicht" erschien am 15. Jänner 2005 und ist auf Anfrage beim Kulturkreis Freisingerberg (K.Piaty 0676 / 91 92 993) erhältlich. Ein Ausschnitt, dieser DOKUMENTATION UND BETRACHTUNG zum Wetterhäuschen, wurde auch im Internet veröffentlicht:
http://www.sen.piaty.at/kulturkreis/doku_wetterhaus/index.htm
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2) Der
Bammerhammer:
Historischer Schwanzhammer
Industriedenkmal in Waidhofen/Ybbs
Eine genaue Darstellung lesen Sie unter:
http://www.sen.piaty.at/kulturkreis/Wetterhaus/bammerhammer%20kurz.htm
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3) Überzogene
Unterschutzstellungsverfahren
gegen private
Hausbesitzer in Waidhofen/Ybbs, denen dadurch existenzbedrohende Einschränkungen drohen.
Ein
derartiges Verfahren wurde mit
dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Juni 2004 abgeschlossen, der
Bescheid des Bundesministerium für Bildung,, Wissenschaft und Kultur
wegen Rechtswidrigkeit
aufgehoben.
(siehe
oben, am Beginn der Seite)
Sept. 04: Ein weiteres Unterschutzstellungsverfahren in Waidhofen/Ybbs, (Doppelhaus Unterer Stadtplatz 28/29) wo das Bundesdenkmalamt ebenfalls eine totale Unterschutzstellung bescheidmäßig verlangt hat, wurde nunmehr vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zurückgewiesen und statt der vom Bundesdenkmalamt eingeforderten totalen Unterschutzstellung des Gebäudes, lediglich die platzseitige Fassade als im öffentlichen Interesse stehend bestätigt.
Damit sind alle von den
Hauseigentümern der Stadt Waidhofen/Ybbs, (welche
sich entsprechend gegen die übertriebenen Verfahren des Bundesdenkmalamtes
rechtlich gewehrt haben) entweder vom
Verwaltungsgerichtshof oder vom Bundesministerium aufgehoben und auf ein
vernünftiges Maß zurückgenommen worden.
Unter Zugrundelegung der ursprünglichen Bescheide des Bundesdenkmalamtes ist
daher zu hinterfragen, ob hier willkürlich gegen die Bürger der Stadt
vorgegangen worden ist. Die klaren
Entscheidungen der Oberbehörden gegen die Rechtsmeinungen des Bundesdenkmalamtes haben zumindest
bewiesen, dass der Rechtsstaat Österreich funktioniert.
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Schlussbemerkung:
Die
bürgerferne Vorgangsweise des Bundesdenkmalamtes sollte meiner Meinung nach
auch bei der Institution selbst sehr kritisch bewertet werden, weil schwer
nachvollziehbare Entscheidungen schon oft politische Umdenkprozesse ausgelöst
haben.
Karl Piaty
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Haben Sie Interesse an dem gesamten Wortlaut des
Verwaltungsgerichtshoferkenntnis ?
http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/
hier auf VwGH Texte klicken und das Suchwort
"Bundesdenkmalamt" eingeben. Dann
"suche starten"
Im nächsten Fenster unter TE
VwGH Erkenntnis 3. Juni 2004 2002/09/0130
steht das gesamte Erkenntnis
Karl Piaty
Untere Stadt 39
A - 3340 Waidhofen/Ybbs
Tel:
07442 5 31 10 Fax - 40
Mobil:
0676 91 92 993,
Mail:
karl@piaty.at
Homepage: http://www.sen.piaty.at